Der BUND hat im
Beteiligungsverfahren Einwendungen erhoben, denn eines war bereits
aus den Antragsunterlagen ersichtlich: Diese Anlage ist so nicht
genehmigungsfähig. Jeder andere, nicht so gut mit der landeweiten
Politik vernetzte Landwirt hätte diesen Antrag gar nicht erst zu
stellen brauchen. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung jagt den
nächsten und für alle, von vornherein zugegebenen
Grenzwertüberschreitungen wurden bereits dem Antrag Gutachten
beigefügt, warum dies alles nicht relevant ist.
Die folgenden,
beispielhaften Punkte zeigen auf, warum der Widerstand gegen dieses
Projekt weiter geführt werden muss:
- Trotz raumbedeutsamen Großvorhaben und der zu erwartenden Auswirkungen wird keine Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens gesehen.
- Alle Untersuchungen bezogen sich lediglich einen Kilometer um den Anlagenstandort, dies ist nicht ausreichend, um die Auswirkungen tatsächlich zu erfassen.
- Lt. Ammoniakprognose wird lediglich mit 1/3 tel des Ammoniakmassestroms gerechnet, der bei Anlagen vergleichbarer Größe anfällt.
- Trotz der unmittelbaren Nähe von Schutzgebieten ist eine FFH-Vollverträglichkeitsprüfung bisher unterblieben.
- Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden nicht eingehalten. Obwohl sich der betroffene Grundwasserkörper in einem mengenmäßigen schlechten Zustand befindet, soll für die Tiere so viel Wasser gefördert werden, wie die Stadt Brüel insgesamt in einem Jahr verbraucht.
- Obwohl das Grundwasser bereits mit Nitrat, Uran und Pflanzenschutzmitteln so hoch belastet ist, dass das Wasser teilweise nicht mehr als Trinkwasser geeignet ist und daher Brunnen gesperrt werden mussten, soll die dann anfallende Gülle weiter auf den umliegenden Feldern ausgebracht werden.
- Für eine gesetzlich geschützte Allee wurde eine Ausnahmegenehmigung zum Bau der Zuwegung erteilt, trotz eines vorhandenen Gutachtens, dass den Bäumen ein Sterben auf Raten bescheinigt.
- Ausreichenden eigene Futterflächen für die Versorgung der Rinder sind nicht vorhanden. Daher handelt es sich um industrielle Tierhaltung, die nicht landwirtschaftlich privilegiert werden darf.
- Zukünftig sollen auf 600 ha Mais angebaut werden, dies entspricht 44 % der Ackerflächen.
- Gutachten zur Verbreitung antibiotikaresitenter MRSA- und ESBL- Keime liegen nicht vor.
- Für die ungewollten Bullenkälber gibt es keine Verwendung.
- Die gesetzlich geforderten Brandabschnittsgrößen werden nicht eingehalten.
Obwohl all diese
Argumente den beteiligten Behörden und den Verantwortlichen seit
Monaten bekannt sind, wird dieses Projekt immer noch als wegweisend
und Investitionen fördernd gefeiert. Umweltaspekte werden als
hinderlich und kleinlich abgetan.