Mittwoch, 22. April 2015


Errichtung einer Rinderhaltungsanlage in Keez
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)


Nr. B11/15 - 30.04.2015 - StALU WM - Dienststelle Schwerin
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Agrargenossenschaft Brüel e.G., 19412 Brüel,plant die Errichtung und den Betrieb einer Rinderanlage für die Rasse Jersey mit 2280 Tierplätzen für Milchkühe, 169 Tierplätzen für Jungrinder und 600 Tierplätze für Kälber sowie die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einem Input von mehr als 100 t/d und einer Gärrestlagerung von 12.208 m³ inklusive aller dazugehörigen Nebenanlagen am Standort Keez, Gemarkung Keez, Flur 1, Flurstücke 217, 223, 224, 233, 234, 235, 236 und 237/1.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 V, Nr. 8.6.3.1 G/E und Nr. 9.36 V des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Gemäß § 3c Satz 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 11.05.2015 bis 10.06.2015
1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Zimmer S 11, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Donnerstag:                     7.30 - 16.30 Uhr
Freitag:                                               7.30 - 13.00 Uhr
2. im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bauverwaltung,
19406 Sternberg, Am Markt 3
Montag, Mittwoch und Donnerstag:  7:00 - 12:00  und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag:                                            7:00 - 12:00  und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:                                               7:00 - 12:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 24.06.2015 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 01. September 2015 ab 09:00 Uhr
Bauer Korl´s Golchener Hof, Golchener Hof 1, 19412 Brüel/OT Golchen
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Schwerin, 21. April 2015
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft


Quelle: http://www.stalu-mv.de/cms2/StALU_prod/StALU/de/wm/_Service/Presse/Aktuelle_Meldungen/index.jsp?&pid=97690

Mittwoch, 1. April 2015

Die Uranwerte in Hauswasserbrunnen sind weiter erhöht - der Brunnen Nr. 8 in Brüel bleibt gesperrt.

Zur Trinkwassersituation in Brüel und seinen Ortsteilen hatte es auf der Brüeler Stadtvertretersitzung in der Vorwoche Anfragen bzw. Informationen gegeben. Stadtvertreterin Nadine Borawski erklärte, dass die Hausbrunnen in Neu Necheln erneut durch das kreisliche Hygieneamt beprobt worden seien. „Die Uranwerte haben sich noch einmal erhöht“, erklärte sie. Es werde nötig, gemeinsam mit der mea Maßnahmen zu ergreifen, so wie es auch der Landkreis gefordert habe, erklärte daraufhin Brüels Bürgermeister Jürgen Goldberg.
Wie SVZ berichtete, waren bei einer Untersuchung des Grundwassers in einem Hauswasserbrunnen in Necheln erhöhte Uran-Werte festgestellt worden. Ein Brunnen wurde gesperrt, aus fünf würden sich die Familien gegenwärtig nicht mit Trinkwasser versorgen.
An den Umweltausschuss gab es eine Nachfrage zu dem mit dem Pflanzenschutzmittel Bentazon belasteten Trinkwasserbrunnen Nr. 8 auf dem Gelände des Brüeler Wasserwerks. Hier  gebe es keine neuen Erkenntnisse, so die Antwort.

SVZ erfuhr auf Nachfrage von der  mea Energieagentur MV GmbH (mea), die die Aufgaben der Wasserversorgung in Brüel wahrnimmt, dass für den mit Bentazon belasteten Trinkwasserbrunnen Nr. 8   Proben vom Februar 2015 einen Messwert von 0,48 Mikrogramm je Liter aufweisen. Damit liege der Wert noch immer über dem für Bentazon zulässigen Höchstwert.„Wir halten uns weiter an die Auflage, dass Wasser des betroffenen Brunnens nicht bzw. auch nicht verdünnt zu verwenden. Brunnen 8 ist nach wie vor außer Betrieb“, erklärt Torsten Hinrichs, mea-Geschäftsführer.

Die mea als Betreiber des Wasserwerkes habe nach Feststellen der Verschmutzung des Trinkwassers im November 2014 bei der zuständigen Wasserschutzpolizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet, antwortet Dr. Diana Kuhrau,  Pressesprecherin der Wemag-Unternehmensgruppe auf die Frage, was unternommen werde, um den Verursacher zu ermitteln. „Es wird mit Hochdruck nach der Schadstoffeintrittsquelle gesucht. Die Untersuchungen, die möglicherweise auch Rückschlüsse auf den Verursacher zulassen, führt die Wasserschutzpolizei und liegen nicht in unserer Zuständigkeit“, sagt Hinrichs. Aufgabe der mea sei es, für die sichere Trinkwasserbereitstellung zu sorgen und dieser komme sie  nach: über zwei weitere Brunnen, die reines Wasser liefern. „Sie stehen unter strenger Beobachtung, die Messwerte liegen unterhalb des Grenzwertes. Das Rohwasser aus den  Brunnen entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und ist damit für die Trinkwasserverwendung geeignet. Es kann ohne Sorge verwendet werden“, führt Hinrichs  aus. Das Grundwasser wird aus ca. 36 Meter Tiefe gefördert.

Quelle: http://www.svz.de/lokales/sternberg-bruel-warin/wasserschutzpolizei-ermittelt-weiter-id9358366.html