Freitag, 10. März 2017

Samstag, 25. Februar 2017

Anzeigenflut nach Gülleeinsatz - In MV schon 41 Einwände gegen fehlerhafte Ausbringung allein in diesem Jahr.

Mängel auf dem Acker: Bei der seit 1. Februar wieder zulässigen Ausbringung von Gülle auf die Felder in MV sind in diesem Jahr offenbar besonders viele Fehler passiert. Bislang seien bei den Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt landesweit 41 Anzeigen wegen des Verdachts der fehlerhafter Ausbringung eingegangen, teilte das Agrarministerium mit. Alle Anzeigen würden jetzt geprüft und bewertet.

Umweltschützer zeigten sich angesichts der hohen Zahl der Anzeigen erstaunt: Die Rate sei auffällig. Die Menschen ließen sich nicht mehr alles gefallen, meinte Burkhard Roloff, Agrarexperte des Landesverbandes für Umwelt und Natur (BUND) gestern. Erst Mitte Februar waren in Grebbin im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf offenbar noch gefrorenem Boden Gärreste aus einer Biogasanlage ausbracht worden und hatten u. a. einen geschützten Soll bedroht. Jetzt prüft das Landwirtschaftsamt den Fall.

Bei Verstößen müssen Bauern mit Konsequenzen rechnen: In den vergangenen Jahren waren nach Ministeriumsangaben jährlich fünf Verstöße bei der Ausbringung von Gülle während der Sperrfrist bzw. auf überschwemmtem, gefrorenem, wassergesättigtem oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedecktem Boden geahndet worden. So seien Landwirten die von der öffentlichen Hand gezahlten Betriebsprämien in der Regel um drei Prozent gekürzt oder Bußgelder zwischen 400 und 4000 Euro verhängt worden.

Anfang Februar endete in MV die in der Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat. Betroffen waren neben der Gülle auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden. Allerdings ließen gefrorene Böden Anfang Februar vielerorts eine Gülleentsorgung noch gar nicht zu. Gleichzeitig erhöhten aber volle Güllelager den Druck auf die Bauern, die Stoffe auszubringen. Der übermäßige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger gilt als Ursache für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser.

Kein Einzelfall, heißt es beim BUND. Oftmals seien die Lager zu klein projektiert worden, beklagte Roloff. In einigen Fällen reichten sie nur bis Mitte Januar. Roloff forderte, die Lagerstätten so zu erweitern, dass über einen bestimmten Zeitraum über den 1. Februar hinaus Gülle aufbewahrt werden könne.

Die Landwirte reagierten zurückhaltend auf die auffällig hohe Zahl der Anzeigen. Das sei auf die Wahrnehmung der Leute zurückzuführen, meinte Bauernpräsident Detlef Kurreck. Gülleausbringung werde per se als Problem gesehen. Zunächst müssten die Ergebnisse der nach den Anzeigen eingeleiteten Prüfungen abgewartet werden. Die Lösung mancher Lagerprobleme scheitere aber am Widerstand der Naturschützer, kritisierte Kurreck: „Die dürfen nicht nur das Problem benennen, sondern müssen auch eine Lösung zulassen.“ Allerdings: Für Fälle wie im Landkreis Ludwigslust-Parchim gebe es kein Verständnis. „Das wirft uns wieder zwei Jahre zurück“, meinte Kurreck: „Wo Vorwürfe berechtigt sind, stelle ich mich nicht mehr vor die Kollegen.“

Quelle: http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/anzeigenflut-nach-guelleeinsatz-id16193736.html

Mittwoch, 22. Februar 2017

Aufregung um gesperrten Brunnen - Mea-Geschäftsführer widerspricht Rundfunkmeldung: Über Kostenumlegung noch nicht nachgedacht

Es gibt keine Aussagen darüber, was die Reinigung des gesperrten Trinkwasserbrunnens Nr. 8 in Brüel kosten würde, erklärte gestern auf SVZ-Nachfrage Torsten Hinrichs, Geschäftsführer der mea
Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, und widersprach damit einer Rundfunkmeldung von gestern. Im Rohwasser des Brunnens wird der Grenzwert bei dem Pflanzenschutzmittel Bentazon überschritten.

Auch über eine Umlegung von Kosten, wie im Rundfunk gemeldet, sei noch überhaupt nicht nachgedacht worden. „Es wurden Anträge auf Fördermittel gestellt, aber es gibt noch keinen Bewilligungsbescheid“, so Hinrichs. „Aktuell gibt es neben den Beprobungskosten keine zusätzlichen.“

Es sei seit längerem bekannt, dass die mea in Zusammenarbeit mit dem Frauenhofer-Institut prüfe, ob in dem gesperrten Brunnen Bentazon auf oxidativem Wege vollständig zerstört werden könne, erklärte Brüels Bürgermeister Jürgen Goldberg dazu gestern gegenüber unserer Zeitung. Er habe keine neuen Informationen von Seiten der mea erhalten, auch nicht über mögliche Kosten oder darüber, ob die im Vorjahr gestellten Anträge auf Fördermittel durch das Land positiv beschieden seien. „Die beiden anderen Brunnen, die in Betrieb sind, reichen für die Trinkwasserversorgung aus. Ich wehre mich dagegen, Panik zu machen“, so Goldberg. Gemeinsam mit der mea versuche die Stadt „ganz systematisch das Wasserproblem zu lösen“.

Die Trinkwasserversorgung für die Haushalte in Brüel, Thurow, Keez, Golchen und Weitendorf wird in Zuständigkeit der mea Energieagentur Mecklenburg Vorpommern GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Wemag, über die Brunnen 7 und 9 auf dem Gelände des Brüeler Wasserwerkes gewährleistet. Wie SVZ mehrfach berichtete, wurde ein Brunnen, Nr. 8, wegen Grenzwertüberschreitung bei Bentazon im Rohwasser gesperrt.

Quelle: http://www.svz.de/lokales/sternberg-bruel-warin/aufregung-um-gesperrten-brunnen-id16181311.html

Meldung des NDR: Brüel - Trinkwasser-Brunnen wird saniert

In Brüel (Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll nach über zwei Jahren Wartezeit einer der drei Trinkwasser-Brunnen gereinigt werden. Seit 2014 ist der Brunnen mit dem Unkrautvernichtungsmittel Bentazon verunreinigt. Nun soll am Frauenhofer-Institut in Dresden ein elektrochemisches Reinigungsverfahren entwickelt werden. Nach Angaben des zuständigen Wasserversorgers Mea soll das rund 400.000 Euro kosten. Diese Kosten könnten auf den Wasserpreis umgelegt werden, hieß es.

Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Brueel-Trinkwasser-Brunnen-wird-saniert,nordost142.html

Freitag, 17. Februar 2017

Bahlenrade : Nach Gülle-Umweltfrevel droht Strafe

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Westmecklenburg mit Sitz in Schwerin prüft nach dem Umweltfrevel von Bahlenrade Konsequenzen. Das erklärte gestern die Leiterin des Amtes Regina Rinas gegenüber unserer Zeitung. Auch Prämienkürzungen für den landwirtschaftlichen Betrieb seien in solchen Fällen möglich.

Wie SVZ gestern berichtete, waren in Bahlenrade Gärreste aus einer Parchimer Biogasanlage ausgebracht worden. Maik Kindler aus Grebbin hatte den Umweltfrevel entdeckt, bei dem u.a. der Dung bis in ein Soll hinein gespritzt wurde. Auf Drängen der unteren Wasserbehörde wurden zwischenzeitlich die größten Gefahren für das Wasser auf dem Soll und in seinem Uferbereich beseitigt.

Regina Rinas betonte, dass Genehmigungen für das Ausbringen des Düngers nicht durch die staatliche Behörde erteilt werden. Der jeweilige Betriebsleiter selbst müsse für die ordnungsgemäße Ausbringung der Gärreste sorgen. Auch wenn ein Lohnunternehmen beauftragt werde, müsse der Betriebsleiter das prüfen. „Für die Flächen ist der verantwortlich, der sie bewirtschaftet“, sagt die Behördenchefin. Dankbar sei das Stalu dem Bürger, der auf den Fall aufmerksam gemacht hatte. „Wir gehen der Sache akribisch nach“, so Regina Rinas.

Die Behörde erhalte derzeit sehr viele Anrufe von Landwirten, ob das Ausbringen von Gülle möglich ist. Doch das müsse der jeweilige Betriebsleiter einschätzen und prüfen. Dabei spielen u.a. Bodenbeschaffenheit und konkrete Witterungsbedingungen eine Rolle.

Rinas macht auf eine vom Landwirtschaftsministerium herausgegebene Broschüre „Cross Compliance 2016“ aufmerksam, in der u.a. die Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln und anderen Stoffen mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff beschrieben sind.
Danach gilt beispielsweise: Vor der Ausbringung von organischen Düngemitteln oder organisch-mineralischen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kulturstubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln mit jeweils überwiegend organischen Bestandteilen einschließlich Wirtschaftsdünger müsse der Gehalt an Gesamtstickstoff, bei Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln oder Geflügelkot zusätzlich der Gehalt an Ammoniumstickstoff ermittelt werden.

Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Solche Düngemittel dürfen daher nicht auf überschwemmten, wassergesättigten, durchgängig höher als fünf Zentimeter mit
Schnee bedeckten oder gefrorenen und im Laufe des Tages nicht oberflächlich auftauenden Böden ausgebracht werden.

Bei der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt sei ein
direkter Eintrag in Oberflächengewässer durch Einhaltung eines ausreichenden Abstands bis zur Böschungsoberkante zu vermeiden. Dieser Abstand beträgt im Allgemeinen mindestens drei Meter.
Ausdrücklich geregelt ist die Ausbringung auf stark zum Gewässer hin geneigten Ackerflächen. Innerhalb eines Abstands von drei Metern bis zur Böschungsoberkante dürfen keine solchen Düngemittel aufgebracht werden. Innerhalb eines Bereichs von drei bis zehn Metern müssen diese Düngemittel durch Anwendung geeigneter Technik direkt in den Boden eingebracht werden.

Hinweis: Broschüre „Cross Compliance 2016“  unter http://www.regierung-mv.de/Publikationen/?id=9156&processor=veroeff

Quelle: http://www.svz.de/lokales/parchimer-zeitung/nach-guelle-umweltfrevel-droht-strafe-id16139056.html