Samstag, 25. Februar 2017

Anzeigenflut nach Gülleeinsatz - In MV schon 41 Einwände gegen fehlerhafte Ausbringung allein in diesem Jahr.

Mängel auf dem Acker: Bei der seit 1. Februar wieder zulässigen Ausbringung von Gülle auf die Felder in MV sind in diesem Jahr offenbar besonders viele Fehler passiert. Bislang seien bei den Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt landesweit 41 Anzeigen wegen des Verdachts der fehlerhafter Ausbringung eingegangen, teilte das Agrarministerium mit. Alle Anzeigen würden jetzt geprüft und bewertet.

Umweltschützer zeigten sich angesichts der hohen Zahl der Anzeigen erstaunt: Die Rate sei auffällig. Die Menschen ließen sich nicht mehr alles gefallen, meinte Burkhard Roloff, Agrarexperte des Landesverbandes für Umwelt und Natur (BUND) gestern. Erst Mitte Februar waren in Grebbin im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf offenbar noch gefrorenem Boden Gärreste aus einer Biogasanlage ausbracht worden und hatten u. a. einen geschützten Soll bedroht. Jetzt prüft das Landwirtschaftsamt den Fall.

Bei Verstößen müssen Bauern mit Konsequenzen rechnen: In den vergangenen Jahren waren nach Ministeriumsangaben jährlich fünf Verstöße bei der Ausbringung von Gülle während der Sperrfrist bzw. auf überschwemmtem, gefrorenem, wassergesättigtem oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedecktem Boden geahndet worden. So seien Landwirten die von der öffentlichen Hand gezahlten Betriebsprämien in der Regel um drei Prozent gekürzt oder Bußgelder zwischen 400 und 4000 Euro verhängt worden.

Anfang Februar endete in MV die in der Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat. Betroffen waren neben der Gülle auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden. Allerdings ließen gefrorene Böden Anfang Februar vielerorts eine Gülleentsorgung noch gar nicht zu. Gleichzeitig erhöhten aber volle Güllelager den Druck auf die Bauern, die Stoffe auszubringen. Der übermäßige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger gilt als Ursache für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser.

Kein Einzelfall, heißt es beim BUND. Oftmals seien die Lager zu klein projektiert worden, beklagte Roloff. In einigen Fällen reichten sie nur bis Mitte Januar. Roloff forderte, die Lagerstätten so zu erweitern, dass über einen bestimmten Zeitraum über den 1. Februar hinaus Gülle aufbewahrt werden könne.

Die Landwirte reagierten zurückhaltend auf die auffällig hohe Zahl der Anzeigen. Das sei auf die Wahrnehmung der Leute zurückzuführen, meinte Bauernpräsident Detlef Kurreck. Gülleausbringung werde per se als Problem gesehen. Zunächst müssten die Ergebnisse der nach den Anzeigen eingeleiteten Prüfungen abgewartet werden. Die Lösung mancher Lagerprobleme scheitere aber am Widerstand der Naturschützer, kritisierte Kurreck: „Die dürfen nicht nur das Problem benennen, sondern müssen auch eine Lösung zulassen.“ Allerdings: Für Fälle wie im Landkreis Ludwigslust-Parchim gebe es kein Verständnis. „Das wirft uns wieder zwei Jahre zurück“, meinte Kurreck: „Wo Vorwürfe berechtigt sind, stelle ich mich nicht mehr vor die Kollegen.“

Quelle: http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/anzeigenflut-nach-guelleeinsatz-id16193736.html