Donnerstag, 16. Februar 2017

Anzeige nach Umweltfrevel in Bahlenrade : Güllebomber spritzt bis in ein Soll

Ein Umweltfrevel brachte Naturfreund Maik Kindler aus Grebbin auf die Barrikade. Auf einem Acker bei Bahlenrade wurde Gülle so ausgebracht, dass ein geschütztes Soll bedroht war. Notwendige Abstände zum Kleingewässer wurden nicht eingehalten. Sogar auf dem Eis des Solls war Dünger zu sehen.

Kindler, der Anzeige erstattete, befürchtete weitere Schäden. Das Gelände sei abschüssig, der Boden noch gefroren und nicht aufnahmefähig. Mit dem nächsten Regen könnten weitere Nährstoffe vom Feld in das Gewässer gespült werden. „Das ist eine Sauerei“, meinte Kindler. Zumal in der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Obere Warnow bereits heute eine sehr hohe Nitratbelastung im Grundwasser zu verzeichnen ist.

Am Dienstagmittag, so berichtete der Grebbiner, war er durch Zufall im Vorbeifahren auf die Gülleausbringung durch ein großes Lohnunternehmen gestoßen. Sofort habe er angehalten, mit den Fahrern gesprochen und die Verantwortlichen kontaktiert. Einer seiner Ansprechpartner war Martin Ziemann, Geschäftsführer einer Biogasanlage in Parchim, aus der die Gülle kommt. Seiner Gesellschaft gehört nach Aussagen eines Nachbarn der betroffene Acker in Bahlenrade.
Er habe Ziemann gebeten, die Ausbringung abzubrechen. „Das ist auch geschehen“, sagte Kindler. „Mittwoch früh bekam ich den Hinweis, dass wieder gefahren wird.“ Mittlerweile sei die Gülle gefroren, so der Grebbiner am Donnerstag.

„Der Fahrer hat einen Fehler gemacht“, erklärte Martin Ziemannn auf SVZ-Anfrage. „Das wird bereinigt.“ Das Soll werde in Ordnung gebracht. Laut Geschäftsführer gab es eine Genehmigung vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) für das Ausbringen der Gülle. Weiter wollte sich der Chef nicht öffentlich äußern.
 Ein Landwirt aus der Region meinte indes beim Blick auf den frisch gedüngten Acker: „So was kannst du heute nicht mehr abliefern.“ Nach seiner Auffassung sei auch zu viel Gülle aufgebracht worden.

 Mittwoch war Vor-Ort-Termin. Zusammen mit Maik Kindler wartete der Kontaktbereichsbeamte Siegfried Gust auf Mitarbeiter der Umweltbehörde. Er selbst könne nur eine erste Begutachtung vornehmen, sagte der Polizist. Er befragte u.a. den Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, ob er Schadensersatzansprüche stellt, weil auch Gülle auf den Rand seines Ackers gespritzt wurde. Das verneinte der Mann.

Nicht auszudenken, wenn auf diesem Nachbargrundstück ein Biobauer gewirtschaftet hätte, gibt Kindler zu bedenken.

Zuständig ist in solchen Fällen das StALU. Zwei Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde beim Kreis verschafften sich vor Ort ein Bild von der Situation, erfuhr SVZ auf Anfrage vom Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Unternehmen, das die Gärreste ausgebracht hat, wurde von der Wasserbehörde aufgefordert, am Donnerstag diese aus dem Soll und aus den Randbereichen des Gewässers entfernen zu lassen. Auch eine starke Ansammlung von Gärresten vor dem Soll sei zu beseitigen.

Laut Kindler waren gestern mehrere Männer dabei, belastetes Eis vom Soll zu entfernen, die Böschung abzutragen und Material zu entsorgen.

Hintergrund: Zur Ausbringung von Gülle
Am 31. Januar endete die durch die geltende Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat. Betroffen von der Sperrfrist waren neben der Gülle u.a. auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden, teilte das Agrarministerium mit. Anfang dieses Monats machte Agrarminister Till Backhaus allerdings  darauf aufmerksam, dass der  Boden   noch flächendeckend gefroren  und damit nicht aufnahmefähig war. Auch wenn die Böden  weiter auftauen, würden sie in den Folgentagen größtenteils wassergesättigt sein, was die Aufnahmefähigkeit des Bodens ebenfalls beeinträchtige.  Auf diesen Flächen durften demnach  auch nach Ende der Sperrfrist vorerst keine Düngemittel ausgebracht werden, so Backhaus. „Ohnehin sind Düngemittel im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste sowie Einträge in die Gewässer vermieden werden“, sagte der Minister. Da diese Voraussetzungen Anfang Februar nicht vorlagen, riet er von einer Düngemittelausbringung vorerst ab.

 Quelle: http://www.svz.de/lokales/parchimer-zeitung/guellebomber-spritzt-bis-in-ein-soll-id16126421.html